Rechtsschutz­versicherung – aber wann?

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Aber viele haben Angst vor den Kosten, wenn sie ihr Recht im Ernstfall auch einklagen. Für diese Menschen kann eine Rechtsschutz­versicherung sinnvoll sein. Sie lohnt sich, um Sorgen vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits auszuräumen. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung ist es notwendig, die Bausteine auszusuchen, die man braucht.


Für wen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann

Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie nicht vor allen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten. Es besteht beispielsweise in der Regel kein - oder nur sehr eingeschränkter - Rechtsschutz:

- im Fall einer Scheidung,
- bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen,
- beim Streit im Zusammenhang mit dem Hausbau,
- beim Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks und der Baufinanzierung, 
- für spekulative Kapitalanlagen und Spiel- und Wettverträge,
- bei Streitigkeiten rund um Geldanlagen,
- wenn Sie als Anleger falsch beraten wurden (diese sind zumeist in den neueren Verträgen ausgeschlossen),
- wenn Sie Schadenersatzansprüche anderer abwehren wollen.

Vorsicht!
Wenn Sie bereits vor Vertragsabschluss in eine rechtliche Streitigkeit verwickelt sind, erhalten Sie keinen Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn sich ein Rechtsstreit in naher Zukunft ankündigt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Ursache für den Rechtsstreit erst nach Ablauf der Wartefrist eintritt (Ausnahmen: lückenloser Rechtsschutz-Vorvertrag und im Verkehrsrechtsschutz).

Für wen lohnt sich eine Rechtsschutz­versicherung nicht?

Rechtsschutz­versicherungen bezahlen den Anwalt und die Gerichtskosten nicht in jedem Fall. Solltest du dich beispielsweise scheiden lassen, wird dir eine Rechtsschutz­versicherung wenig nützen. Du wärst in dem Fall nicht versichert. Auch in Erbstreitigkeiten zwischen Familienangehörigen mischt sich eine Versicherung nicht ein. 

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Auch die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden bezahlt. Übernommen werden die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Deshalb sollten Sie bei Abschluss eines Vertrages mindestens 300.000 Euro vereinbaren.

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung, die rückwirkend greift?

Es gibt Anbieter, die für bestimmte Rechtsgebiete sofortigen oder gar rückwirkenden Schutz anbieten. Allerdings geht ein rückwirkender oder sofortiger Schutz meist mit höheren Policen einher. Sofortigen Schutz erhalten Sie beispielsweise bei Verkehrsunfällen, manchmal auch bei Mietrechtsstreitigkeiten.


Rechtsschutzversicherung – wie hoch ist die Versicherungssumme?

Wie hoch die Versicherungssumme der Rechtsschutzversicherung ist, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Ratsam ist es aber, eine möglichst hohe Versicherungssumme ab 150.000 € oder sogar eine unbegrenzte Deckung zu wählen, um im Ernstfall umfassend abgesichert zu sein. Prüfen Sie auch, ob sich eventuell statt einer teureren Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung eine günstigere Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung für Sie lohnen könnte.


Welche Rechtsschutzversicherung nimmt mich nach Kündigung?

Wer seine Rechtsschutzversicherung zu oft in Anspruch nimmt, muss mit einer Kündigung seitens der Versicherung rechnen. Eine neue Versicherung zu finden, ist dann unter Umständen schwierig, weil die potenziellen neuen Versicherer fragen dürfen, wie der alte Vertrag beendet wurde – und man als Kunde wahrheitsgemäß antworten muss. Andernfalls darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Beim Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung, nachdem einem die alte gekündigt hat, werden dann meist höhere Policen fällig.


Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn man den Prozess verliert?

Ja, die Rechtsschutzversicherung zahlt auch dann die Anwaltskosten und Gerichtskosten beziehungsweise trägt die Kosten der gegnerischen Partei, wenn man den Prozess verliert. Achten Sie aber darauf, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen nur für den Teil der Anwaltskosten aufkommen, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt sind. Bei individuell mit dem Anwalt ausgehandelten Honoraren muss die Differenz aus eigener Tasche gezahlt werden.


Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Vergleich?

In der Regel kommt eine Rechtsschutzversicherung für die Gerichts- und Anwaltskosten auf. Verliert man einen Prozess, trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite. Nicht in den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung enthalten sind aber vor Gericht vereinbarte Zahlungssummen, wie sie bei einem Vergleich entstehen.



Finden Sie weitere Artikel zu interessanten Themen in unserer Beitragsübersicht >>

michael

jeder-muss-sparen.de Redaktion

Judith Sprengler

Alle Angaben sind gewissenhaft recherchiert und zusammengestellt. jeder-muss-sparen.de übernimmt jedoch keine Garantie und Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.
Haben Sie noch weitere Fragen? Sprechen Sie uns an:
redaktion@jeder-muss-sparen.de