Tierhalterhaftpflichtversicherung - sinnvoll?

Braucht man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Wenn Sie Tiere haben, haften Sie für Schäden, die diese Dritten gegenüber verursachen, in unbegrenzter Höhe. Hierbei ist es egal, ob Ihr Hund auf die Straße rennt und einen Unfall verursacht, Ihr Pferd einen Zaun beschädigt oder Ihre Ziege heimlich ausbüxt und Nachbars Gemüsegarten aberntet. Im Schadensfall kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Schutz bieten. Doch bei der Wahl der passenden Tierhalterhaftpflicht gibt es einiges zu beachten.

Wir informieren Sie im Folgenden unter anderem darüber, wann die Tierhalter Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben beziehungsweise wann die Tierhalter Haftpflicht sinnvoll ist, was Sie im Schadensfall beachten müssen und wie Sie die Tierhalter Haftpflicht wechseln können.

Wofür benötigt man die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Tierhalter haften nach § 833 BGB auch dann für von ihrem Tier verursachte Schäden, wenn sie selbst keine Schuld trifft. Wer also ein Tier hält und sich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (beispielsweise Verdienstausfall, Pflegekosten und Mietwagenkosten) absichern möchte, der sollte unbedingt eine Tierhalterhaftpflicht abschließen. Der Sinn einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist es also, Sie vor finanziellen Belastungen zu schützen, die durch von Ihrem Tier verursachten Schäden entstehen können. 

Normale Haftpflicht deckt Schäden durch Hunde nicht ab

Eine reguläre Haftpflicht deckt Schäden durch Hunde nicht ab. Im Bereich der privaten Haftpflicht­versicherungen werden grundsätzlich die Schäden an Dritten abgesichert, für die Sie verantwortlich sind. Kleinere Tiere wie Meerschweinchen, Hase oder Wellensittich sind oftmals in der Haftpflicht mitversichert. Schäden, die Hunde verursachen, sind allerdings nicht abgedeckt. Hierfür wird die Hunde­haftpflicht- oder allgemeiner, die Tierhalter-Haftpflicht­versicherung benötigt.


Versicherungs­pflicht ist je nach Bundes­land geregelt

Die Regelungen zur Hunde­haftpflicht sind in Deutschland von Bundes­land zu Bundes­land unterschiedlich. Eine gesetzliche Pflicht für die Hunde­haftpflicht besteht in den folgenden Bundes­ländern:

Berlin
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Aber auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift ist, empfiehlt es sich, kein finanzielles Risiko einzugehen und eine Tierhalter-Haftpflicht­versicherung abzuschließen. Denn für Schäden, die ein Hund verursacht, haftet der Hundehalter in unbegrenzter Höhe mit seinem Privatvermögen.


Tierhalter­haftpflicht – Was ist versichert?

Eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung sichert Sie u. a. bei folgenden Schäden ab und bietet darüber hinaus noch weitere Leistungen:

- Schäden an Dingen, die Sie z. B. gemietet oder geliehen haben. Das gilt unter anderem für Mietschäden an Wohnräume, Pferdeboxen, Stallungen und Transportanhängern
- Personenschäden, wenn Ihr Tier jemanden verletzt hat.
- Schäden, die Ihr Tier beim Hunde- oder Reitunterricht oder auch bei Turnieren und Schauvorführungen verursacht.
- Schäden, die Ihr Tier bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder einem Planwagen verursacht.
- Schäden durch Deckakte.

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michael

jeder-muss-sparen.de Redaktion

Judith Sprengler

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